Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen als vereinbart. Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichungen von den Geschäftsbedingungen sind für alle Beteiligten nur dann verbindlich wenn sie schriftlich vereinbart werden.
§ 2 Angebot und Auftrag
Unsere Angebote gelten als freibleibend.
Bestellungen der Kunden gelten durch Auftragsbestätigung oder, falls diese nicht erteilt wird, durch Lieferung bzw. Rechnung als angenommen.
§ 3 Preise
Die Preise gelten, soweit nicht schrift-lich etwas anderes vereinbart ist, als ab-Werk-Preise, zuzüglich der Rüstkosten- und Frachtpauschalen gem. Angebot. Bei Teilen die über 2,7 m lang sind werden grundsätzlich die anfallenden Frachtkosten effektiv berechnet.
§ 4 Gefahrenübergang
Die Transportgefahr trägt der Kunde. Der Gefahrenübergang erfolgt wenn die Sendung zum Versand gebracht oder abgeholt wird.
Wir leiten die Versicherungsleistung an den Kunden weiter, wenn er den Transportschaden innerhalb von 5 Tagen, nach Wareneingang anzeigt, sichtbare Transportschäden sofort beim Empfang der Ware durch den Frachtführer auf den Frachtpapieren bestätigen läßt und uns eine schriftli-che Abtretungserklärung der Schadenersatzforderung übergibt. Eine Rücksendung der Ware ist nur mit unserer ausdrücklichen Genehmi-gung zulässig.
§ 5 Warenrückgabe
Warenrückgaben zur Gutschrift sind nur nach unserer vorherigen, schriftlichen Zustimmung möglich. Der Kunde hat hierauf keinen Anspruch. Die Zustimmung kann erst erteilt werden, nachdem uns der Kunde auf seine Kosten die Überprüfung der Ware ermöglicht hat. Sonderanfertigungen und lackierte Teile werden nicht zurückgenommen.
Wir schreiben dem Kunden den Kaufpreis abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 30%, abzüglich der Frachtkosten gut.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware (Vorbehaltsware) bis Eingang unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Gesichert ist auch der anerkannte Saldo, wenn wir mit dem Kunden in einem Kontokorrent-Verhältnis stehen.
Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Für den Fall, dass unser (Mit)-Eigentum an der Vorbehaltsware durch Verbindung erlischt, wird bereits jetzt vereinbart, daß das (Mit-)Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache anteilmäßig nach dem Rechnungswert der Vorbehaltsware auf uns übergeht und vom Kunden unentgeltlich für uns gewahrt wird.
Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verarbeiten und verkaufen, solange er nicht im Zahlungsverzug ist. Beim Weiterverkauf hat er sich gegenüber seinen Abnehmern das Eigentum an der Vorbehaltsware bis zur Zahlung des vollen Kaufpreises vorzubehalten. Verpfändung oder Sicherungsüber-eignung ist nicht zulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde hiermit sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin wird der Kunde die Abtretung offenlegen und uns die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen. Unterlässt er diese Benachrichtigung, macht er sich schadensersatzpflichtig und trägt alle dadurch entstehenden Kosten.
§ 7 Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind grundsätzlich 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungs-datum werden 2 % Skonto gewährt.
Eine Skontogewährung hat zur Voraussetzung, daß das Konto des Käufers sonst keine fälligen Rechnungsbeträge aufweist.
Eine Zahlung durch Wechsel bedarf unserer Zustimmung. Diskont, Wechselspesen und Kosten trägt der Käufer.
Wir sind berechtigt, vom Käufer, der Kaufmann im Sinne des HGB ist, ab Verzug Zinsen in Höhe der vom Ihm selbst zu zahlenden Kreditkosten, mindestens aber 3 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
Bei Zahlungsschwierigkeiten des Käufers, insbesondere auch bei Zahlungsverzug, Scheck oder Wechselprotest, sind wir berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen, alle offenen und gestundeten Rechnungen sofort fällig zu stellen und gegen Rückgabe zahlungshalber hereingenommener Wechsel Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Unsere Rechnungen gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird.
Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur in soweit zulässig, als diese von uns anerkannt und zur Zahlung fällig oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 8 Gewährleistung
Für von uns gelieferte Waren leisten wir Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung mangelhafter Ware nach unserer Wahl. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so hat der Kunde den Anspruch auf Wandlung oder auf Minderung nach seiner Wahl.
Der Kunde hat die Ware unverzüglich zu untersuchen und Mängel und Abweichungen von der Bestellung sofort schriftlich zu rügen. Es gelten die §§ 377 bis 379 HGB. Eine verspä-tete Rüge gilt als Genehmigung der Waren.
§ 9 Haftung und Schadensersatz
Wir haften für Schäden, die im Rahmen des Produkthaftpflicht-Gesetzes bzw. im Zusammenhang mit zugesi-cherten Eigenschaften entstanden ist.
Ebenso werden Schäden, die vorsätz-lich oder durch grobes Verschulden unserer Mitarbeiter entstanden sind, ersetzt. Gegenüber Kaufleuten erstreckt sich die Haftung im Falle grober Fahrlässigkeit nur auf den Ersatz von vertragstypischen, voraussehbaren Schäden. Bei Schäden infolge Verzugs oder Unmöglichkeit be-schränkt sich die Haftung auf vertragstypische, voraussehbare Schäden, begrenzt auf die Höhe des ver-traglich vereinbarten Kaufpreises oder sonstigen Leistungen.
§ 10 Erfüllungsort; Gerichtsstand
Der Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung für Kunden mit Sitz im Inland ist D-76829 Landau. Für Rechtsstreitigkeiten gilt ausschließlich das für D-76829 Landau zuständige Gericht.
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Stand Juli 2024